Rechtsprechung
BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Revisionsgerichts über das Vorliegen einer besonders schweren Schuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92
- BGH, 26.08.1992 - 5 StR 349/92
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92
Im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (2 BvR 1041/88 u.a., EuGRZ 1992, 225) stellt der Senat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO fest, daß die Schuld des Angeklagten L. nicht besonders schwer im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB wiegt. - BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87
Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch
Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92
Dem Beschluß des 2. Strafsenates kann nicht entnommen werden, daß der dort entschiedene Fall dieselben Besonderheiten aufwies wie der vorliegende (vgl. BGHSt 34, 184, 189, 190 [BGH 03.10.1986 - 2 StR 193/86]; 35, 60, 65), [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]in dem aufgrund der Feststellungen des Tatrichters nur eine - mit dem Antrag des Generalbundesanwalts übereinstimmende - Wertung zugunsten des Angeklagten möglich ist. - BGH, 03.10.1986 - 2 StR 193/86
Auslagenerstattung nach Tod des Angeklagten
Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92
Dem Beschluß des 2. Strafsenates kann nicht entnommen werden, daß der dort entschiedene Fall dieselben Besonderheiten aufwies wie der vorliegende (vgl. BGHSt 34, 184, 189, 190 [BGH 03.10.1986 - 2 StR 193/86]; 35, 60, 65), [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]in dem aufgrund der Feststellungen des Tatrichters nur eine - mit dem Antrag des Generalbundesanwalts übereinstimmende - Wertung zugunsten des Angeklagten möglich ist. - BGH, 31.07.1992 - 2 StR 320/92
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Frage des Vorliegens der besonderen Schwere …
Auszug aus BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92
Der Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Juli 1992 - 2 StR 320/92 - steht nicht entgegen.
- BGH, 07.12.1993 - 5 ARs 65/93
Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals
Der 5. Strafsenat hat in einer Reihe von Beschlüssen, die die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288) auf die Anwendung des § 57 a StGB betrafen, die Auffassung zugrunde gelegt, daß eine besonders schwere Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB vorliege, wenn die Schwere der Schuld das Maß, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist, deutlich überschritten hat (Beschlüsse vom 25. August 1992 in den Sachen 5 StR 349/92 - BGHR StGB § 57 a Schuldschwere 2 - sowie 5 StR 385/92 - NStZ 1993, 36 - Beschlüsse vom 29. September 1992 - 5 StR 475/92 - und vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92 -).Mit dem Hinweis auf das Maß der Schuld, das mit dem "Mordtatbestand" üblicherweise verbunden ist (BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 2), wollte der Senat in der Sache nichts anderes sagen als der 4. Strafsenat mit seiner an die Rechtsprechung zu den besonders schweren Fällen angelehnten Formulierung, daß das "gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit" zu werten sei.
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 530/92
Anforderungen an die Festellung der besonders schweren Schuld - Berücksichtigung …
Die Beschlüsse des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. August 1992 - 5 StR 349/92 und 385/92 - stehen der hier ergangenen Entscheidung nicht entgegen.
Rechtsprechung
BGH, 26.08.1992 - 5 StR 349/92 B |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festhalten an einem Beschluss - Bedeutungslosigkeit von Beweisthemen eines Beweisantrags
Verfahrensgang
- BGH, 25.08.1992 - 5 StR 349/92
- BGH, 26.08.1992 - 5 StR 349/92 B